Personaldokumente für Kinder
Allgemeine Informationen
Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, ein gültiges Personaldokument zu besitzen.
Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder der EU aus.
Genaue Informationen erhalten sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.
Sowohl Personalausweise als auch Reisepässe werden nicht vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen zwei und sechs Wochen. Eltern sollten daher die Reisedokumente ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Meldeamt für die Neubeantragung gemeinsam mit ihrem Kind vorsprechen.
Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde
1 biomettrisches Passbild (Größe: 35x45mm)
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Negativbescheinigung zum Sorgerecht bei alleiniger Sorge
Ansprechpartner
MeldeamtFriedensstraße 83
02959 Schleife
Formulare
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Gemeindeamt Schleife
Friedensstraße 83
02959 Schleife
Telefon: (035773) 7290
Telefax: (035773) 72924
E-Mail:
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE26 8505 0100 0080 0010 68
Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien e.G.
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Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer ein Kassenzeichen
oder bei Verwarngeldern die Verwarngeld-Nr. an.
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