Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Gültigkeit: kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden
Kontrollieren sie bei noch gültigen Kinderreispässen ob größer gewordene Kinder noch anhand des Lichtbilds in ihrem Reisedokument eindeutig identifiziert werden können.
Nach dem 12. Lebensjahr kann für das Kind ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Bei der Antragstellung eines Kinderreisepasses sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- 1 Passbild mit Frontalansicht des Kindes, Größe 35 X 45 mm
- Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten
- Negativbescheinigung zum Sorgerecht bei alleiniger Sorge
Gebühren
Gebühr: 13,00 Euro
Gebühr für Verlängerung: 06,00 Euro
Ansprechpartner
MeldeamtFriedensstraße 83
02959 Schleife
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Keine Veranstaltungen gefundenGemeindeamt Schleife
Friedensstraße 83
02959 Schleife
Telefon: (035773) 7290
Telefax: (035773) 72924
E-Mail:
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE26 8505 0100 0080 0010 68
Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien e.G.
IBAN: DE07 8559 1000 4021 0466 00
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer ein Kassenzeichen
oder bei Verwarngeldern die Verwarngeld-Nr. an.
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