Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Gültigkeit: kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden
Kontrollieren sie bei noch gültigen Kinderreispässen ob größer gewordene Kinder noch anhand des Lichtbilds in ihrem Reisedokument eindeutig identifiziert werden können.
Nach dem 12. Lebensjahr kann für das Kind ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Bei der Antragstellung eines Kinderreisepasses sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- 1 Passbild mit Frontalansicht des Kindes, Größe 35 X 45 mm
- Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten
- Negativbescheinigung zum Sorgerecht bei alleiniger Sorge
Kosten
Gebühr: 13,00 Euro
Gebühr für Verlängerung: 06,00 Euro
Ansprechpartner
MeldeamtFriedensstraße 83
02959Schleife
Formulare
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