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Breitbandausbau

Breitbandausbau

Breitbandausbau Gemeinde Schleife

 

Breitbandförderung und Unterstützung durch Bund und Land

 

Die Homepage des Gigabit-Projektträgers erreichen Sie hier: https://gigabit-projekttraeger.de

 

Projektziel der Breitbandförderung durch Bund und Land

Im Gemeindegebiet Schleife mit den Ortsteilen Rohne und Mulkwitz gab es in der Vergangenheit viele Bereiche, in denen die Breitband-Versorgung die Bandbreite von 30 Mbit/s unterschritten hatte.

Der Bund und der Freistaat Sachsen hatten für die Versorgung dieser Gebiete 2019 in Form einer Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern bewilligt.

 

Rechtliche Grundlagen bildeten die Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 und die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen – RL DiOS) vom 18. September 2018.

 

Die Bereiche Jahnring, Friedensstraße 1-22 und 80-90, 92 und 93, Strugaaue, Werksweg 1-7 und 12-16, Mühlroser Straße, Mulkwitzer Weg (nur Bereich Schleife ohne OT Rohne), Grenzweg 3-9, Neustädter Straße 1-9 und 10a bis 18 und die Straße Zum Kleinteich waren nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme, da hier schon vorher eine ausreichende Versorgung nach den genannten Fördermittelrichtlinien möglich war und ist (mindestens 30 MB/s Bandbreite). 

 

Projektziel war, nach Ende der Maßnahme ca. 900 Haushalte und 98 Unternehmen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Mehr als 80 % der Anschlüsse im Projektgebiet sollten nach Ende der Maßnahme mit 100 Mbit/s (Download-Geschwindigkeit) oder mehr versorgt werden. Dabei sollte FTTB (Fiber to the Buildung) als Technologie eingesetzt werden.

 

Projektergebnis zur Breitbandförderung

Das Breitbandausbau-Projekt wurde mit dem offiziellen Spatenstich am 21.04.2021 eröffnet und mit der finalen Baufertigstellung und der Netzinbetriebnahme am 10.10.2023 abgeschlossen. Es wurden 52 km Tiefbau fertiggestellt, 133 km Leerrohre und 211 km Glasfaserkabel verlegt. 1048 FTTB-Hausanschlüsse wurden gebaut, davon 69 für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen (insbesondere Bahnhofsgebäude, Sorbisches Kulturzentrum, Neuer und alter Bauhof Schleife, Feuerwehr Rohne, Feuerwehr Mulkwitz, Friedhofshalle Schleife, Grundschule, Oberschule, Sporthalle Deutsch-Sorbischer Schulkomplex, Alte Schule Mulkwitz, Alte Schule Rohne, Kita Rohne, Njepiela-Hof). Alle Anschlüsse sind inzwischen vollständig verfügbar mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s. Das Projektziel wurde damit erreicht.

 

Hinweis Hausanschlüsse

Zum Thema Hausanschlüsse möchten wir klarstellen: Der Baubetrieb der Telekom baute im Rahmen des laufenden Förderprogramms den Anschluss von der Straße bis zum Hausanschlussraum im Haus oder bis zum Hausanschlusskasten außen am Haus (Hausübergabepunkt HÜP) – für Sie kostenlos. Hier endete die Förderung.

 

Wenn Sie einen Anschluss benötigen, müssen Sie selbst aktiv werden! Das heißt, Sie können bei einem Anbieter Ihrer Wahl Ihr Wunschprodukt bestellen. Ihr gewählter Anbieter baut dann insbesondere die Glasfaserdose ein und stellt die Verbindung zum Hausübergabepunkt her. Grundsätzlich muss die Telekom als Bauherr und Eigentümer des Netzes jeden Anbieter zulassen (Open Access - Offener Zugang). Voraussetzung für den Zugang eines anderen Anbieters zum Netz der Telekom ist, dass sich der Anbieter mit der Telekom über die Nutzung des Telekom-eigenen Netzes vertraglich einigt.

 

Zu gegebener Zeit werden Vertriebs-Mitarbeiter der Anbieter unterwegs sein, um ihre Verträge anzubieten. Für die Vorgehensweise der Mitarbeiter sind diese Anbieter verantwortlich. Auf diese Vorgänge hat die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Anbieter oder lassen Sie sich z. B. bei den Verbraucherzentralen beraten. Auch auf die Qualität der Anschlüsse hat die Gemeindeverwaltung keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich bei Fragen insbesondere zu Ihrer verfügbaren Bandbreite an Ihren Breitbandanbieter.

 

Hinweise für land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen an öffentlichen Straßen

Der Ausbau des Breitbandnetzes erfolgte entlang der öffentlichen Straßen weitgehend im Bankettbereich des Straßenkörpers. Zum Straßenkörper gehören nach § 2 Sächsischem Straßengesetz insbesondere die Fahrbahn, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Rad- und Gehwege. Nach § 14 (3) dürfen Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße gelegen sind (Straßenanlieger), die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus benutzen, soweit diese Nutzung insbesondere nicht in den Straßenkörper eingreift. Insofern ist unter Beachtung dieser gesetzlichen Bestimmung (Nichteingriff in die Fahrbahn, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Rad- und Gehwege) davon auszugehen, dass die Breitbandkabel vor der Zerstörung durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausreichend geschützt sind.

 

Wenn Sie wissen möchten, ob an Ihrem Grundstück Leitungen der Telekom liegen, können Sie jederzeit eine kostenfreie Trassenauskunft mit Lageplan im Internet unter https://trassenauskunftkabel.telekom.de herunterladen.

 

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