Abmeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht bei Personen, die
- Ins Ausland verziehen oder
- Ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Notwendige Unterlagen
Benötigte Dokumente
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Ansprechpartner
MeldeamtFriedensstraße 83
02959 Schleife
Frau Marion Mücke
EG
(035773) 72919
Formulare
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Gemeindeamt Schleife
Friedensstraße 83
02959 Schleife
Telefon: (035773) 7290
Telefax: (035773) 72924
E-Mail:
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
IBAN: DE26 8505 0100 0080 0010 68
Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien e.G.
IBAN: DE07 8559 1000 4021 0466 00
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer ein Kassenzeichen
oder bei Verwarngeldern die Verwarngeld-Nr. an.
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