Corona-Virus

Corona-Virus
Zu Hause bleiben schützt

Mit dem 08.03.2021 gilt in Sachsen die neue Verordnung des Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sogleich findet die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz ihre Anwendung.

 

 

 

Informationen zum Betrieb von Schulen und von Kindertagesstätten sowie zum Thema Notbetreuung finden Sie [hier].

 

 

Link zum Landkreis Görlitz: https://www.kreis-goerlitz.de

Link zur Informationsseite des Freistaat Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de

Link zum Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de


aktuelle Allgemeinverfügungen

 

Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz vom 08.03.2020

1. Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 08.03.2021 - Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

1. Verordnung des Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt