Corona-Virus
Mit dem 08.03.2021 gilt in Sachsen die neue Verordnung des Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sogleich findet die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz ihre Anwendung.
Informationen zum Betrieb von Schulen und von Kindertagesstätten sowie zum Thema Notbetreuung finden Sie [hier].
Link zum Landkreis Görlitz: https://www.kreis-goerlitz.de
Link zur Informationsseite des Freistaat Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de
Link zum Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de
aktuelle Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügung Landkreis Görlitz vom 08.03.2020
1. Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 08.03.2021 - Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
1. Verordnung des Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt