Medieninformation zur Grundsteuerreform
Reform der Grundsteuer-
Aktuelle Informationen für die sächsischen Städte und Gemeinden
Versand von Informationsschreiben an die Erklärungspflichtigen
Sehr geehrte Bürger- und Bürgerinnen,
ergänzend zu unseren bisherigen Informationen zur Grundsteuerreform im Amtsblatt 03/2022 und auf unser Internetseite möchten wir Sie zum Versand der Informations-schreiben durch die sächsischen Finanzämter an die Erklärungspflichtigen informieren.
Am 14. April 2022 wurde von den Finanzämtern begonnen, die Informationsschreiben an die Eigentümer von Grundstücken zu übersenden. Der Inhalt dieser Schreiben ist bundeseinheitlich abgestimmt. Er wird in Sachsen um nachfolgenden Zusatz ergänzt:
„Am 1. Juli 2022 wird unter www.grundsteuer.sachsen.de das Grundsteuerportal Sachsen freigeschaltet. Bitte nutzen Sie diese kostenlose Abrufmöglichkeit für die von Ihnen benötigten Angaben aus dem Liegenschaftskataster (z.B. Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl). Bitte bewahren Sie dieses Schreiben bis zur Erstellung Ihrer Feststellungserklärung auf.“
Für jedes sächsische Finanzamt mit Bewertungsstelle wurde eine Sammelrufnummer zur Grundsteuerreform eingerichtet. Auf den Informationsschreiben wird als Telefonnummer die Sammelrufnummer des jeweiligen Finanzamtes abgedruckt. Eine Übersicht aller Sammelrufnummern können Sie der abgedruckten Medieninformation entnehmen.
Die Informationsschreiben werden im Landesrechenzentrum Steuern erstellt und überwiegend zentral versandt.
Zunächst werden die Informationsschreiben zum Grundvermögen versandt. Der Versand der Informationsschreiben zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen erfolgt ab 14. Juni 2022.
Hat ein Grundstück mehr als einen Eigentümer, wird nur einer der Miteigentümer angeschrieben. Grund dafür ist, dass bei mehreren Eigentümern nur einer mit Wirkung für alle die Steuererklärung abgeben kann.
Informationen der sächsischen Steuerverwaltung zur Grundsteuerreform finden sich bereits jetzt unter www.grundsteuer.sachsen.de.
Die entsprechende Medieninformation des Staatsministeriums der Finanzen finden Sie im Download.
Bild zur Meldung: Medieninformation zur Grundsteuerreform
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