Abmeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht bei Personen, die
- Ins Ausland verziehen oder
- Ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Notwendige Unterlagen
Benötigte Dokumente
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Ansprechpartner
MeldeamtFriedensstraße 83
02959 Schleife
Frau Marion Mücke
EG
(035773) 72919
Formulare
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