Personaldokumente für Kinder


Allgemeine Informationen

Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, ein gültiges Personaldokument zu besitzen.


Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder der EU aus.


Genaue Informationen erhalten sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/.


Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.
Sowohl Personalausweise als auch Reisepässe werden nicht vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen zwei und sechs Wochen. Eltern sollten daher die Reisedokumente ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Meldeamt für die Neubeantragung gemeinsam mit ihrem Kind vorsprechen.


Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Meldeamt
Friedensstraße 83
02959 Schleife

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).