Abmeldung eines Wohnsitzes


Allgemeine Informationen

Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht bei Personen, die

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.


Notwendige Unterlagen

Benötigte Dokumente

Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung


Ansprechpartner

Meldeamt
Friedensstraße 83
02959 Schleife

Frau Marion Mücke
EG
Telefon (035773) 72919


Formulare

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